Die Stiftung

Wallfahrtskapelle Maria Hilf Beselich

ist eine

gemeinnützige, rechtsfähige, kirchliche Stiftung

des bürgerlichen Rechts.

Die Stiftung wurde am 23. Oktober 2012 durch

das Regierungspräsidium Gießen offiziell unter

Aushändigung der Stiftungsurkunde anerkannt.

Stiftungszweck

Das Stiftungsziel ist die Förderung der Religion und des römisch-katholischen Glaubens sowie seine öffentliche Bekundung.

Dieses Stiftungsziel soll insbesondere verwirklicht werden durch Unterstützung und Förderung der

  • Unterhaltung der Wallfahrtskapelle Maria Hilf Beselich und der dazu gehörenden sieben Kapellchen sowie des Betweges,
  • Pflege der liturgischen Gegenstände einschließlich der Paramente und Ausstattung der Kapelle,
  • Unterhaltung und Erneuerung der Orgel in der Kapelle und
  • Pflege der Wallfahrtstraditionen für dieses Ensemble.

Mittelverwendung

Die durch Siftungsmittel beschaffte neue Pfeifenorgel

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Grundstockvermögens und des darüber hinausgehenden Stiftungsvermögens sowie aus den Zuwendungen Dritter, soweit diese nicht ausdrücklich als Zustiftungen zur Erweiterung des Grundstockvermögens bestimmt sind.

Die Einweihung der Orgel im April 2014 ist der erste Höhepunkt in der jungen Geschichte der Stiftung. Durch großzügige Spenden, Zuschüsse und Finanzerträge wurden die notwendigen Mittel für diese Orgel, einen Schrank und einen Liedanzeiger im Wert von über 40.000 Euro aufgebracht, ohne das Stiftungsvermögen anzutasten. In den Folgejahren wurden die Sanitäranlagen wetterfest gestaltet und weitere Erfordernisse bei Außenanlagen erfüllt. Im Jubiläumsjahr 2017 erfolgte ein kompletter Außenanstrich der Kapelle.

Kath. Wallfahrtskapelle Maria Hilf zu Beselich

Die Marienkapelle besteht seit dem Jahr 1767 und stellt einen bedeutenden Wallfahrtsort im Bistum Limburg dar. Die Kapelle befindet sich auf dem Beselicher Kopf in der gleichnamigen Gemeinde Beselich im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg.

Die sieben Kapellchen zum Gedächtnis der Schmerzen Mariens auf dem Betweg im Wald von Obertiefenbach zur Kapelle Beselich gehören zu dem Ensemble der Wallfahrtskapelle.

Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Die Mitglieder der Stiftungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand im Jubiläumsjahr 2017: Bruno Reuscher, Wilma Mintgen, S. Heep (Kuratorium), Joachim Nassael, Franz-Josef Sehr, Hans-Jürgen Schäfer, Dr. César Mawanzi (v.l.)

Der Stiftungsvorstand besteht aus sieben Personen, dem der Pfarrer der Kirchengemeinde und die Mitglieder des Verwaltungsrates der Katholischen Kirchengemeinde St. Ägidius Obertiefenbach angehören sollen. Der Vorstand verwaltet die Stiftung im Rahmen dieser Satzung und der Vorgaben der Stiftungsaufsicht.

 

Kuratorium

Kuratoriumsvorsitzende Susanne Heep

Das Stiftungskuratorium wird durch die Mitglieder des Pfarrgemeinderates der Katholischen Kirchengemeinde St. Ägidius Obertiefenbach gebildet. Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, und wacht insbesondere über die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel.

Geschichte der Stiftung

 

Überlegungen, Planungen und Verhandlungen

Bereits in den Jahren 2009 und 2010 gibt es im Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Ägidius Obertiefenbach Überlegungen bezüglich der Gestaltung von Möglichkeiten zur Sicherung der Erhaltung der Wallfahrtskapelle Beselich.

Im Februar 2011 berät der Verwaltungsrat über eine Mustersatzung zur Stiftungsgründung. Als Stiftungsvermögen soll ein kirchliches Sondervermögen der Kirchengemeinde dienen. Es besteht Unklarheit darüber, ob diese Stiftung vom Bischöflichen Ordinariat als selbstständige Körperschaft Anerkennung finden würde. Es wird Einigkeit bezüglich der Zweckbindung, der Zusammensetzung des Stiftungsvorstands (Verwaltungsratsmitglieder) und eines Kuratoriums (Pfarrgemeinderat) erzielt. Vor diesem Hintergrund wird Franz-Josef Sehr beauftragt, entsprechende Gespräche zur Klärung der optimalen Stiftungsform zu führen.

Nach Klärung der offenen Fragen wird im Juni 2011 die Satzung für die Errichtung einer selbstständigen Stiftung im Verwaltungsrat beschlossen und in den Folgemonaten dem Pfarrgemeinderat erläutert und zur Prüfung vorgelegt.

Beim Bischöflichen Ordinariat gibt es bei der Vorlage in deren Gremien zunächst keine Zustimmung zur gewünschten Selbstständigkeit, die aber nach weiteren Gesprächen im September 2011 schließlich doch noch erlaubt wird. Der vorlegte Satzungsentwurf wird ebenfalls genehmigt.

Die letzte Fassung der Satzung wird dem Finanzamt Gießen vorgelegt, welches nach eingehender Prüfung im April 2012 die Unbedenklichkeit erklärt und die Gemeinnützigkeit der Stiftung in Aussicht stellt. Nach diesen positiven Feststellungen werden Joachim Nassal und Franz-Josef Sehr vom Verwaltungsrat mit der Durchführung des erforderlichen Stiftungsgeschäftes beauftragt. Das Kath. Rentamt Nord wird beauftragt, ein Geldanlagekonto einzurichten und Anlagevorschläge zu unterbreiten. Die Buchführung, einschließlich der Erstellung der Jahresabschlüsse, soll vom Rentamt erfolgen.

 

Tätigkeiten / Förderungen seit Errichtung

Der Vorstand der Stiftung konstituiert sich am 13. Januar 2013. In dieser Sitzung wird Pfarrer Dr. César Mawanzi der Stiftungsvorsitzende und Joachim Nassal sein Stellvertreter. Es werden die ersten notwendigen Schritte beschlossen, zu denen auch die strategische Ausrichtung und die Anlage des Stiftungsvermögens gehören.

Im Jahr 2013 werden vor dem Hintergrund größerer Spendeneingänge Maßnahmen für die Beschaffung einer neuwertigen Pfeifenorgel getroffen. 5.000 gedruckte Flyer und die Einrichtung einer Internetadresse geben wichtige Informationen über die Stiftung und die Kapelle.

Die Einweihung der Orgel im April 2014 ist der erste Höhepunkt in der jungen Geschichte der Stiftung. Durch großzügige Spenden, Zuschüsse und Finanzerträge werden die notwendigen Mittel für diese Orgel, einen Schrank und ein Liedanzeiger im Wert von rund 42.000 € aufgebracht, ohne das Stiftungsvermögen anzutasten. In den Folgejahren wurden die Sanitäranlagen wetterfest gestaltet und den Erfordernissen bei Außenanlagen nachgekommen. Im Jubiläumsjahr erfolgte ein kompletter Außenanstrich der Kapelle. Im November 2014 beschloss der Vorstand, das Stiftungsvermögen aufgrund der anhaltend niedrigen Verzinsung einer anderen Anlageform mit einer geringeren Abhängigkeit vom Kapitalmarkt zuzuführen, die erheblich höhere Erträge ausschüttet.

Seit ihrem Bestehen trägt die Stiftung die laufenden Aufwendungen der Wallfahrtskapelle. Das Spendenaufkommen ist auch aufgrund der Erlaubnis des Ausstellens von Spendenbescheinigungen auf hohem Niveau. Die hinzukommenden Finanzerträge lassen es zu, dass etliche Maßnahmen wie auch das 250. Weihejubiläum von der Stiftung finanziert werden können.

Dem Bischöflichen Ordinariat Limburg als Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt Gießen werden jährlich die erforderlichen Erklärungen, Protokolle und Unterlagen vorgelegt. Es liegen jeweils kirchenaufsichtsbehördliche Anerkennungsvermerke sowie gültige finanzamtliche Freistellungsbescheide vor.

 

Die Anerkennung

Am 23. Oktober 2012 erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen die offizielle Anerkennung der rechtsfähigen kirchlichen Stiftung für die Wallfahrtskapelle Maria Hilf in Beselich. Mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital, weiteren steuerlich anerkannten Zustiftungen und Spenden soll die Unterhaltung der Kapelle dauerhaft gesichert werden.

In einer Pfarrversammlung am 23. November 2012 erfolgt die Information über die Errichtung der Stiftung. Aufgrund von Anregungen aus der Versammlung wird für die Stiftung der Name „Stiftung Wallfahrtskapelle Maria Hilf Beselich“ verwendet, welcher später auch offiziell anerkannt wird.

Ausblick

Die Stiftung hat in ihrer noch jungen Geschichte ihren Zweck erfüllt und bei vielen Personen Spendenfreude geweckt. Die langfristige Anlage des Stiftungsvermögens mit relativ gleichbleibenden Erträgen wird ebenso dazu beitragen, dass dauerhaft Mittel für die mehr als 250 Jahre alte Kapelle verfügbar sind. Vor diesem Hintergrund sehen die Stiftungsorgane eine gute Basis, dass die Stiftungszwecke weitestgehend erfüllt werden können.